Zugangsvoraussetzungen für das Studium Filmregie
Entscheidend für die Aufnahme an der Ruhrakademie ist die so genannte “Feststellung der besonderen künstlerisch/kreativen Eignung”.
Um einen Studienplatz im Fachbereich Filmregie zu erhalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
– wahlweise:
- 1. Ein Video bzw. Kurzfilm (Fiktionaler Film oder Dokumentationsfilm) bei dem der Bewerber oder Bewerberin Regie geführt hat. Selbstverständlich ist auch ein Langfilm möglich.
- oder 2. Eine selbst verfasste Kurzgeschichte oder ein Drehbuch für einen Kurzfilm.
Zusätzlich eine Drei-Satz-Synopsis , in der mit drei Sätzen die Handlung des geplanten Films oder die Kurzgeschichte beschrieben wird. - oder 3. Eine Fotostrecke mit mindestens 5 Fotos, mit welcher eine Geschichte oder ein Ereignis dokumentiert bzw. erzählt wird.
- oder 4. Ein gezeichnetes Storyboard für einen vorhandenen oder fiktiv geplanten Film.
Es können mehrere von den genannten Aufgaben eingereicht werden und zusätzlich können Sie gerne auch weitere Unterlagen einreichen, die uns Ihr künstlerisch/kreatives Schaffen bezogen auf den Bereich Filmregie dokumentieren.
Wir wünschen Ihnen für Ihre Bewerbung viel Erfolg!
Für ein Probestudium erfolgt die Zulassung auch ohne Arbeitsproben. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.ruhrakademie.de/probestudium/
Über die Möglichkeit eines Quereinstiegs bei entsprechenden Vorkenntnissen entscheidet die Zulassungskommission.
Wenn Sie sich für das Studium Filmregie interessieren, können Sie über das Sekretariat der Ruhrakademie ein Beratungsgespräch oder Aufnahmegespräch vereinbaren:
Tel. 02304 996000 Mo.- Do. 9:00 – 16:00 Uhr Fr. 9:00 – 15:00 Uhr
sekretariat@ruhrakademie.de
Bitte bringen Sie die geforderten Arbeitsproben spätestens zu Ihrem persönlichen Bewerbungsgespräch mit. Bei der Gelegenheit können Sie außerdem die Räumlichkeiten der Akademie besichtigen und sich über die technische Ausstattung informieren.
Unseren Katalog können Sie hier anfordern.
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